Für den Autor gab es im Laufe der vergangenen Woche vor allem zwei Punkte, die heute in EDTMEIERs WELT besprochen und beleuchtet werden wollen:
1.) Der UN-Migrationspakt: Ein derzeit noch nicht bindendes Vertragswerk, das jedoch über kurz oder lang mittels Erkenntnissen und Urteilen von (internationalen) Gerichtshöfen über das sogenannte Völkergewohnheitsrecht Einzug beispielsweise auch in die Österreichische Rechtsprechung halten wird und somit eine Abkehr von unserer nationalen Souveränität bedeutet.
Warum unterschreibt Österreich nicht?
Unsere Regierung lehnt insbesondere folgende Punkte des UN-Migrationspaktes ab, soweit sie über die geltende österreichische Rechtslage hinausgehen:
Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant
Familienzusammenführung soll erleichtert werden
Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt
Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung
Zurverfügungstellung einer Grundversorgung
Zurverfügungstellung von Schulressourcen
Zugang zu höherer Bildung
Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen
Erleichterung von Unternehmensgründungen
Zugang zum Gesundheitssystem
Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge
Übernahme von Bestpractices in der Integration
Verfolgung von Hassverbrechen
Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)
Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion
Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz
Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen
Am 10./11. Dezember soll dieser Pakt in Marrakesh unterzeichnet werden. Österreich wird diesem Abkommen jedoch zu Recht nicht zustimmen - und befindet sich mit den USA, voraussichtlich Australien, Ungarn und Kroatien in durchaus prominenter Gesellschaft. Tschechien, Polen, Italien, Israel, Japan und einige andere Länder werden wohl folgen... Der UN-Migrationspakt ist somit auf Grund seiner vollkommenen Einseitigkeit bereits tot, bevor ihm überhaupt Leben eingehaucht wurde.
Außerdem - und das haben bis heute nicht mal die Verhandler bei den UN kapiert: Der vorliegende Migrationspakt verstößt gegen Art. 6 des UN-Entwurfs für eine "Erklärung über Bevölkerungstransfers und die Sesshaftmachung von Siedlern" aus dem Jahre 1997. Dieser lautet nämlich wie folgt: „Jedwede Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und/oder durch die Sesshaftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.“
2.) EGMR-Urteil beschneidet Meinungsfreiheit als Sharia-Blasphemie: Zu einem unfassbaren Schluss kam am 25. Oktober 2018 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, wonach das Urteil nämlich einen gefährlichen Präzedenzfall schafft, der europäischen Staaten erlaubt, das Recht auf Meinungsfreiheit einzuschränken, wenn eine bestimmte Äußerung im Verdacht steht, Muslime beleidigen zu können und so den religiösen Frieden zu gefährden. Der Fall betrifft eine gewisse Elisabeth Sabaditsch-Wolff, eine Österreicherin, die 2011 verurteilt worden war, "religiösen Glauben zu verunglimpfen", nachdem sie eine Vortragsreihe über die Gefahren des fundamentalistischen Islam gehalten hatte.
Die Äußerung, an der Anstoß genommen wurde, war ein spontaner Kommentar, in dem Sabaditsch-Wolff sagte, dass Mohammed pädophil gewesen sei, weil er seine Ehefrau Aischa heiratete, als diese erst sechs oder sieben Jahre alt war. Sabaditsch-Wolffs Worte waren: "Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? Wie nennen wir das, wenn nicht Pädophilie?"
In einfachen Worten bedeutet dies nicht nur einen weiteren europäischen Kniefall vor dem Islam, vor den Muslimen und somit der Sharia, sondern auch, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung aus Sicht des EGMR weniger wichtig ist, als der Schutz der religiösen Gefühle anderer...
Verdammt nochmal, wir haben in unseren Breiten nicht zwischen 1818 und 1848 blutig für unsere Meinungsfreiheit gekämpft und sollen nun hinnehmen, dass ein in vielen Hadithen (Sammlungen von Überlieferungen, die Worte und Taten Mohammeds enthalten) detailliert beschriebener Anhänger der Kinderehe nun dafür sorgt, dass ebendiese Meinungsfreiheit den Bach runter geht...
Muslime werden nicht müde, uns unentwegt als Ungläubige, Minderwertige, Hunde oder noch Schlimmeres zu bezeichnen, aber der "9-Jahre-Aisha-Beischläfer" soll sakrosankt sein? Ich und viele von uns sehen das ganz anders. Daher: Wenn Euch unsere Meinungsfreiheit in Österreich, Deutschland, ja in Europa stört oder verletzt, dann sucht Euch einen anderen (muslimischen) Teil der Welt als Eure Heimat aus.
Und sonst?
In Pakistan muss die Christin Asia Bibi nach wie vor um ihr Leben fürchten, weil eine wildgewordene Horde radikaler Islamistischer gegen den Freispruch der wegen angeblicher Blasphemie zum Tode Verurteilten revoltierte. Die Regierung wird dem Revisionsantrag dieser muslimischen Bande nun doch nicht widersprechen: Eine klare Bankrotterklärung des Rechtsstaates in Pakistan gegenüber dem Islam. Von Asia Bibi werden wir wohl erst wieder hören, wenn die genannte Christin bereits auf grausamste Art und Weise ihr Zeitliches gesegnet hat.
In Deutschland liegt Merkel Gott sei Dank in ihren letzten politischen Atemzügen. Wer nämlich glaubt, dass Angela, auch bekannt als Raute des Bösen, nach Abgabe ihres CDU-Vorsitzes noch längerfristig einen auf Mutti Merkel machen kann, der täuscht sich. Spätestens nach der EU-Wahl 2019 wird sie Reißleine Nummer zwei ziehen und auch als Bundeskanzlerin zurücktreten.
Edtmeier Ende!