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  • AutorenbildThomas Edtmeier

Impfpflicht-Gesetz: Ein Faktencheck von Martin Sprenger

An dieser Stelle lassen wir Dr. med. Martin Sprenger, MPH (Master of Public Health) zu Wort kommen. Der Grazer Allgemeinmediziner und Gesundheitswissenschaftler hat gestern auf seiner Facebookseite wie folgt Stellung zum nun vorliegenden Impfpflicht-Gesetz bezogen:


Foto Martin Sprenger: www.facebook.com/GrazPublicHealth



Im überarbeiteten Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz COVID-19-IG) (2173/A) - https://bit.ly/3AajCIs - finden sich in der Begründung folgende Behauptungen:


1) "Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass geimpfte Personen sich grundsätzlich weniger häufig mit SARS-CoV-2 anstecken als ungeimpfte Personen." - Diese Behauptung ist im Kontext von Omikron FALSCH.


2) "Dem Schutz der (öffentlichen) Gesundheit dient es insofern, als geimpfte Personen einem deutlich geringeren Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind und die Letalität drastisch reduziert wird." - Diese Behauptung ist IRREFÜHREND, da das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs um den Faktor 100plus zwischen verschiedenen Altersgruppen variiert.


3) "Dies und die aufgrund einer hohen Durchimpfungsrate insgesamt verringerte Verbreitung von COVID-19 dienen dem Schutz der Gesundheitsinfrastruktur, den der Verfassungsgerichtshof in seiner mit Erkenntnis vom 14.07.2020, V 411/2020, beginnenden Rechtsprechung als legitimes Schutzziel anerkennt." - Diese Behauptung ist IRREFÜHREND, da die Belastung der Infrastruktur um den Faktor 100plus zwischen verschiedenen Altersgruppen variiert.


4) "Der durch Impfungen hervorgerufene Schutz umfasst aber nicht nur den Individual-, sondern auch den Kollektivschutz, da auch die Übertragung von Krankheitserregern von Geimpften auf Ungeimpfte verringert wird." - Diese Behauptung ist im Kontext von Omikron FALSCH.


5) "Es kann aber mit einigermaßen vertrauenswürdiger Sicherheit davon ausgegangen werden, dass dreifach geimpfte Personen mit normaler Immunantwort solide gegen schwere Verläufe durch Omikron geschützt sind, und auch zu etwa 70-75% gegen symptomatische Infektionen mit einem gewissen Wirkungsverlust über die Zeit, die auch impfstoffabhängig sein dürfte." - Diese Behauptung ist IRREFÜHREND, da es sich um eine reine Vermutung aber kein evidenzbasiertes Wissen handelt.


6) "Derzeitige Schätzungen für die Reproduktionsrate der Omikron Variante liegen bei Reff=2,3. Die Effektivität hinsichtlich Verhütung einer Transmission durch die Impfung wird mit 60% angenommen." - Diese Behauptung ist im Kontext von Omikron FALSCH.


7) "Unter diesen Umständen erfordert der Gemeinschaftsschutz eine Durchimpfungsrate von 90%." - Diese Behauptung ist IRREFÜHREND, da der Zielwert nur die Gesamtimmunität sein kann (Impfung plus Infektion).


8 ) "Eine Infektion mit der Omikron-Variante verläuft nach derzeitigem Kenntnisstand zwar tendenziell milder, aber insbesondere bei ungeimpften Personen kommen nach wie vor schwere Verläufe und Todesfälle vor." - Diese Behauptung ist IRREFÜHREND, da das Risiko um den Faktor 100plus zwischen verschiedenen Altersgruppen variiert.


9) "Dass die Impfung besonders auf T-zellulärer Ebene sehr gut auch gegen Omikron funktioniert, wird erst jüngst in eindrucksvollen Publikationen beschrieben (GeurtsvanKessel et al. 2021) – daraus lässt sich ableiten, dass dieser Immunitätsgewinn durch die Impfung ein wichtiger Grund ist, warum es bei Geimpften so gut wie nie zu schweren Verläufen kommt." - Diese Behauptung ist IRREFÜHREND, da dies für genesene Personen genauso zutrifft.


10) "Infizierte Personen ohne oder mit milden Symptomen haben auf zellulärer und humoraler Ebene eine weitaus geringer ausgeprägte Immunantwort als Personen mit schwerem Verlauf, demnach ist gerade bei solchen Personen langfristig davon auszugehen, dass es zu keiner belastbaren Immunität kommt." - Diese Aussage ist FALSCH.


11) "Wenngleich die Angabe eines genauen Prozentwertes, mit dem eine ausreichende Reduktion des pandemischen Geschehens sichergestellt werden kann, aufgrund der sich laufend verändernden pandemischen Lage durch Virusvarianten nicht mit abschließender Sicherheit erfolgen kann, ist Ziel des Gesetzes, langfristig das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen, insbesondere durch das Vermeiden von schweren Krankheitsverläufen, und auch die Reduktion der Gesamt-Viruslast in der Bevölkerung durch das Erreichen und Aufrechterhalten einer Durchimpfungsrate von über 90%." - Diese Behauptung ist IRREFÜHREND, da der Zielwert nur die Gesamtimmunität sein kann (Impfung plus Infektion).


... Fortsetzung folgt.


 

Wir bedanken uns bei Dr. Sprenger ausdrücklich für seine Expertise und bleiben natürlich dran.


Edtmeier Ende!


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